Finanzierungsmöglichkeiten – Barrierefreies Wohnen Teil 2

Fördermöglichkeiten

Für den Umbau der eigenen Wohnung in eine barrierefreie Wohnung gilt grundsätzlich, dass es Finanzierungsmöglichkeiten für ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr und für Menschen mit einer 50 % Behinderung gibt.

Barrierefreies Wohnen kann gefördert werden bzw. Förderung erhalten Copyright: Adam Radosavljevic (Shutterstock.com)

Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten hängen jedoch immer von der individuellen Situation ab und werden dementsprechend vorher geprüft.

Zu den möglichen Kostenträgern gehören

Sozialamt
Pflegekassen
Versorgungsamt für Kriegsopferfürsorge und Schwerbehinderte
Krankenkassen
Berufsgenossenschaft (Gesetzliche Unfallversicherung )
Gesetzlichen Rentenversicherungen,
Arbeitsamt (Arbeitsförderung Sozialgesetzbuch III),
Hauptfürsorgestelle – Integrationsamt (Schwerbehindertengesetz)
Eigentümer

Viele Banken bieten darüber hinaus noch günstige Kredite an, um die Wohnung barrierefrei umbauen zu lassen.

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